Besuche im St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil ab dem 15.06.2021 wieder möglich

Rückgang der Corona-Inzidenz ermöglicht den kontrollierten Besuch von Angehörigen

Liebe Besucher unseres Krankenhauses,

um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, die aktuell gültigen Regelungen zu beachten. Grundsätzlich gilt: Wer nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss vor dem Besuch einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen. Alle Besucher müssen sich außerdem registrieren.

Besucherregelung bei einer Inzidenz < 50/100.000 Einwohner am Standort des Krankenhauses (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z. B. Landkreis, Stadt)

  • Zulässig ist der Besuch eines Patienten durch 1 Besucher für 1 Stunde pro Tag innerhalb der vom Krankenhaus festgelegten Besuchszeiten (15.00 Uhr bis 18.00 Uhr von Montag bis Freitag -  11.00 Uhr bis 15.00 Uhr am Samstag und am Sonntag)
  • Ausnahmen von dieser Regelung sind für besondere Besuchergruppen (z. B. Eltern von Minderjährigen, oder für besondere Situationen, z. B. Sterbegegleitung, besondere psychosoziale Situationen) im Einzelfall möglich und vor Ort in Absprache zwischen dem Behandlungsteam und den Angehörigen festzulegen.

Besucherregelung bei einer Inzidenz > 50/100.000 Einwohner am Standort des Krankenhauses oder im Rahmen eines Ausbruchgeschehens im Krankenhaus (es gilt die RKI-Datenbasis für den jeweils beim RKI ausgewiesenen Bezugsbereich, z. B. Landkreis, Stadt)

  • In diesen beiden Fällen kann das Krankenhaus erneut einen Besucherstopp erlassen
  • Ausnahmen von dieser Regelung sind für besondere Besuchergruppen (z. B. Eltern von Minderjährigen oder für besondere Situationen, z. B. Sterbebegleitung, besondere psychosoziale Situationen) im Einzelfall möglich und vor Ort gemäß Landesverordnung festzulegen.

Grundsätzliche Regelungen unabhängig von der Inzidenz

  • Grundsätzlich dürfen nur Besucher mit einem negativen Antigentest, der nicht älter als 24 h ist, eingelassen werden. Lediglich vollständig Geimpfte (ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfdosis) und Genesene (28 Tage bis 6 Monate nach dem ersten positiven PCR-Nachweis) dürfen ohne Testung das Krankenhaus betreten. Der Nachweis ist in der Registrierung zu dokumentieren.
  • Für alle Besucher gilt wie bisher die Registrierungspflicht inkl. Besucherfragebogen
  • Hat der potentielle Besucher coronatypische Symptome oder befindet sich aktuell in Absonderung, so besteht grundsätzlich ein Einlassverbot
  • Besucher unter 16 Jahren haben grundsätzlich keinen Zutritt
  • Alle Besucher tragen vor Betreten bis nach Verlassen des Krankenhauses mindestens einen med. Mundschutz (OP-Maske, FFP2, FFP3). Aufgrund lokaler Gegebenheiten kann auch das Tragen mindestens einer FFP2-Maske festgelegt sein.
  • Mindestens vor Betreten und beim Verlassen des Krankenhauses sind die Hände zu desinfizieren
  • Die Wahrung des Mindestabstands ist, wo möglich, obligatorisch
  • Es gelten die jeweiligen Hygieneregelungen vor Ort

Die Krankenhausleitung

 

St. Josef-Krankenhaus Hermeskeil
Koblenzer Straße 23
54411 Hermeskeil
Telefon:06503-810
Telefax:06503-81-2804
Internet:http://www.krankenhaus-hermeskeil.de